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Kosten und Kostenerstattung

  • Als approbierte Psychotherapeutin für Kinder und Jugendliche sind wir im Arzt-/ Psychotherapeutenregister (gemäß §4 Ärzte-ZV) der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein eingetragen.

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  • Psychotherapeutische Behandlungen gehören zu den Grundleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie werden nach Antragstellung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die sog. probatorischen Sitzungen können direkt über die Chipkarte der Krankenkasse abgerechnet werden.

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  • Die meisten privaten Krankenversicherungen tragen die Kosten für eine Psychotherapie. Die Beihilfestelle erstattet die Therapiekosten bei indizierter Behandlung grundsätzlich.

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  • Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit als Selbstzahler die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung in unserer Praxis zu tragen. Die Gebühren orientieren sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

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